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ODD Johannes im Katastergebiet Ryžovna im Erzgebirge

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Eigentümer des Johannesstolln ist die Stadt Boží Dar, die vom Bürgermeister der Stadt Ing. Jan Horník vertreten wird.
  2. Der Stollen Johannes wird von der Gesellschaft Služby Boží Dar s.r.o. (Dienstleistungen Gottesgab GmbH) betrieben, die durch die Geschäftsleiterin Dipl.-Ing. Blanka Nováková vertreten ist.
  3. Den direkten Betrieb des Johannesstolln während der Öffnungszeit gewährleisten die beauftragten Personen. Deren untergeordnet sind die Mitarbeiter, die die Kasse bedienen und die Besucher begleiten. Diese sind verpflichtet die Erhaltung aller Betriebsvorschriften zu kontrollieren.
  4. Alle bei der Besichtigung im Johannesstolln anwesenden Personen (Besucher, Mitarbeiter, die für den Verlauf der Besichtigungstätigkeit verantwortlich sind, andere Personen) sind verpflichte die Anweisungen des Eigentümers, des Betreibers, der beauftragten Personen und dieser Besuchsordnung zu gehorchen.

II. Öffnungszeit des Johannesstollns

  1. Die Öffnungszeit des Johannesstollns beginnt am 1.5. und endet am 30.9.
  2. Die Zeiten der Besichtigungen in einzelnen Tagen legt der Betreiber fest und veröffentlicht die in den Verkaufsstellen und an der Homepage.
  3. In nötigen Fällen hat die beauftragte Person das Recht den Anfang der Besichtigung operativ zu ändern, die Besucher müssen aber über diese Änderung informiert werden, wobei die Information über die Änderungen auf einer sichtlichen Stelle beim Betriebshäuschen ausgehängt werden muss.

III. Besichtigung

  1. Die Besichtigung beginnt beim Betriebshäuschen, wo der Besucher mit bezahltem Eintritt die Grundschutzausstattung bekommt (Handschuhe, Mantel, Helm mit Scheinwerfer) und mit Sicherheitsanweisungen bekannt gemacht wird.
  2. Folgend führt die Route auf einem Waldsteig bis zum Mundloch des Johannesstolln, wo der Besucher in den unterirdischen Teil kommt. Im eigenen Stolln führt die Besichtigung der Begleiter. Nach dem Ausstieg aus dem unterirdischen Teil führt die Route auf einen Waldsteig zum Nachbau des historischen Göpel und zurück zum Bedienungshäuschen, wo der Besucher die Sicherheitsausstattung abgibt.

IV. Eintrittspreise

  1. Die Eintrittspreise stellt der Betreiber fest und veröffentlicht die an den Verkaufsstellen und der Homepage des Stollens.

V. Pflichten der Besucher

  1. Die Bewegung der Besucher im Johannesstolln ist nur unter Begleitung des Begleiters oder einer beauftragten Person möglich.
  2. Alle Besucher sind während der Besichtigung verpflichtet folgende Betriebs- und Sicherheitsanweisungen einzuhalten:
    1. Es ist verboten zu rauchen und Müll abwerfen, oder die Route anders zu verunreinigen,
    2. es ist verboten die Elektroinstallation und andere Ausrüstung des Johannesstolln zu berühren und damit umzugehen,
    3. es ist verboten die Besuchergruppe zu verlassen und in andere Räume des Johannesstollns ohne Begleiter zu gehen,
    4. es ist verboten die Exponate zu berühren und mit ihnen umzugehen,
    5. es ist verboten den Vortrag und die Lebewesen durch lautes Gespräch und anderen Lärm im unterirdischen Bereich zu stören,
    6. es ist auf hohe Vorsichtigkeit zu achten (Waldsteige, Weg zum Stollen, Stahltrittbretter, Leitern usw.),
    7. bei Stromausfall ist man verpflichtet stehen zu bleiben und Hinweise des Begleiters zu verfolgen,
    8. in den unterirdischen Teil des Johannesstollns ist der Eintritt von Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluss verboten.
  3. Es ist verboten in den unterirdischen Bereich des Johannesstollns Tiere mitzunehmen.
  4. Aus Sicherheits- und Naturschutzgründen ist der Eintritt in den unterirdischen Bereich des Johannesstollns außer der im Jahr ausgewiesenen Betriebszeit verboten.

VI. Pflichten des Beauftragten Mitarbeiters

  1. Der beauftragte Mitarbeiter darf niemanden auf die Besichtigungsroute und in den unterirdischen Bereich des Johannesstollns ohne Begleiter lassen. Ausnahmen können nur beauftragte Personen erteilen (die in der Betriebsordnung des ODD Johannes aufgeführt sind).
  2. Die maximale zulässige Zahl aller Personen, die sich gleichzeitig auf der Besichtigungsroute und im unterirdischen Bereich des Johannesstolln befinden, ist aus Feuer- und Sicherheitsgründen 15 Personen. Die Beauftragte Person muss eine Übersicht über die Zahl der Mitarbeiter und Besucher auf der Besichtigungsroute und im unterirdischen Bereich des Johannesstolln haben. Falls durch den Eintritt einer weiteren Gruppe in den unterirdischen Bereich diese Zahl überschritten wäre, darf diese Gruppe nicht eintreten, und muss vor dem Mundloch des Stollns warten.

VII. Endbestimmungen

  1. Die geltende Fassung der internen Vorschriften steht bei der beauftragten Person zu Verfügung, diese Betriebsordnung steht ebenfalls in den Orten des Eintrittskartenverkaufs und an der Homepage des Stollns zu Verfügung.
  2. Besucher, die die Hinweise dieser Betriebsordnung nicht respektieren, werden von der Besichtigungsroute ohne Rückgabe des Eintrittsgeldes ausgewiesen.